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Rechtliches

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Exus Connect. Sie sind auf Aufträge von Unternehmen zugeschnitten; für Verbraucher gilt zusätzlich ein eigener Abschnitt. Was im schriftlichen Angebot steht, geht diesen Bedingungen immer vor.

Stand:

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner ist Nail Kuscu, Hofsteigstraße 99, 6971 Hard, Österreich, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Exus Connect (im Folgenden „wir“ oder „Auftragnehmer“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratung, Entwicklung, Integration, Betrieb und Betreuung, die wir mit unseren Kunden schließen.

Sie richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UGB. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese Bedingungen nur insoweit, als zwingendes Verbraucherrecht dem nicht entgegensteht; ergänzend gilt Abschnitt 12.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.

Im Widerspruchsfall gilt folgende Rangordnung: schriftliche Einzelvereinbarung, schriftliches Angebot samt Leistungsbeschreibung, diese Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir ein schriftliches Angebot gelegt haben und der Kunde dieses innerhalb der Annahmefrist annimmt, oder wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen. Textform, etwa per E-Mail, genügt.

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Grundlage der Preisbildung sind die Angaben des Kunden zum Ist-Zustand seiner Systeme und Abläufe. Erweisen sich diese Angaben als unvollständig oder unzutreffend, sind wir berechtigt, das Angebot anzupassen; wir weisen den Kunden vor Aufnahme der weiteren Arbeiten darauf hin.

3. Projekte zum Festpreis

Bei Projekten zum Festpreis ergibt sich der Leistungsumfang ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und vergütet.

Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang mit. Dazu zählen insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Testdaten, Schnittstellen und Ansprechpartnern, die Benennung einer entscheidungsbefugten Person sowie zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben. Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehende Mehraufwände verrechnen wir nach Aufwand.

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet sind. Im Übrigen sind Termine Richtwerte, die eine fristgerechte Mitwirkung des Kunden voraussetzen.

Nach Fertigstellung stellen wir die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie binnen 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Abweichungen von der Leistungsbeschreibung schriftlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen am vereinbarten Umfang, teilen wir ihm die Auswirkungen auf Preis und Termine mit. Die Änderung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Seiten umgesetzt.

4. Laufende Betreuung

Verträge über laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnen mit dem im Angebot genannten Datum. Der Umfang – etwa Wartung, Aktualisierungen, Überwachung, Anpassungen oder Ansprechbarkeit bei Störungen – ergibt sich aus dem Angebot.

Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Im Angebot kann eine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart werden; diese geht vor. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform; Textform genügt.

Reaktionszeiten gelten nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich zugesagt sind, und beziehen sich auf die dort genannten Zeiten der Erreichbarkeit. Ohne eine solche Zusage bearbeiten wir Meldungen innerhalb angemessener Frist während unserer Geschäftszeiten.

5. Betrieb, Hosting und Auftragsverarbeitung

Übernehmen wir den Betrieb einer Lösung für den Kunden, schulden wir die Verfügbarkeit im vereinbarten Ausmaß. Zeiten geplanter Wartung, die wir mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigen, sowie Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Störungen bei vorgelagerten Anbietern, Netzausfälle oder Angriffe Dritter – gelten nicht als Ausfallzeiten.

Verarbeiten wir dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, ist der Kunde Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO. Vor Beginn der Verarbeitung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Unterauftragsverarbeiter setzen wir nur ein, soweit dieser Vertrag es vorsieht, und informieren den Kunden über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten an uns berechtigt ist und die betroffenen Personen in der erforderlichen Weise informiert hat.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellen wir dem Kunden die von ihm eingebrachten und die für ihn verarbeiteten Daten auf Verlangen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Das Verlangen ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu stellen. Danach löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinausgehender Aufwand für Migration oder Aufbereitung wird nach Aufwand verrechnet.

6. Einsatz von KI-Systemen und Vertraulichkeit

Setzen wir im Rahmen einer Lösung Sprachmodelle oder andere KI-Systeme ein, nennen wir im Angebot, welche Modelle und Anbieter zum Einsatz kommen und wo die Verarbeitung stattfindet. Einen Wechsel des Modells oder des Anbieters während der Vertragslaufzeit teilen wir dem Kunden vorab mit.

Daten des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet – weder durch uns noch, soweit wir das vertraglich steuern können, durch die eingesetzten Anbieter. Wir wählen Anbieter und Tarife so aus, dass eine Verwendung der übermittelten Inhalte zu Trainingszwecken vertraglich ausgeschlossen ist, und weisen den Kunden darauf hin, wenn das für eine gewünschte Funktion ausnahmsweise nicht möglich ist.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse von KI-Systemen ihrer Natur nach nicht deterministisch sind und fehlerhaft sein können. Wir schulden die fachgerechte Einrichtung, Anbindung und Absicherung solcher Systeme, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben. Für Anwendungsfälle mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite empfehlen wir eine Kontrolle durch einen Menschen; der Kunde richtet eine solche Kontrolle in eigener Verantwortung ein.

Beide Seiten behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende drei Jahre fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

7. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Reise-, Lizenz- und Fremdleistungskosten verrechnen wir nur, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vorab vereinbart sind.

Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten größeren Umfangs können wir eine Anzahlung oder eine Verrechnung nach erreichten Abschnitten vereinbaren; die Aufteilung ergibt sich dann aus dem Angebot. Laufende Betreuung verrechnen wir monatlich im Vorhinein.

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers gebühren Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB sowie der Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, können wir nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist laufende Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.

Gegen unsere Forderungen kann ein Unternehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

8. Nutzungsrechte am Ergebnis

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde am Arbeitsergebnis ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, es für die eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu betreiben und ändern zu lassen. Das Recht erstreckt sich auf verbundene Unternehmen des Kunden.

Nicht übertragen werden die Rechte an unseren allgemeinen Bausteinen: an Bibliotheken, Werkzeugen, Vorlagen, Verfahren und Kenntnissen, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder die bei der Bearbeitung entstehen, ohne kundenspezifisch zu sein. Diese bleiben bei uns und dürfen von uns in anderen Projekten weiterverwendet werden. Soweit solche Bestandteile im Ergebnis enthalten sind, erhält der Kunde daran das oben beschriebene Nutzungsrecht.

Setzen wir Komponenten Dritter oder quelloffene Software ein, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen; wir weisen den Kunden auf Bedingungen hin, die seinen Einsatz der Lösung einschränken.

Eine Weitergabe des Arbeitsergebnisses an Dritte zur eigenständigen Verwertung, insbesondere der Vertrieb als eigenes Produkt, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir dürfen den Kunden unter Nennung von Name und Zeichen als Referenz anführen; er kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

9. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Leistung bei Übergabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Abnahme.

Unternehmer haben die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen; § 377 UGB bleibt unberührt. Berechtigte Mängel beheben wir nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Behelfe zu.

Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf unsachgemäße Bedienung, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Lösung, auf eine vom Kunden geänderte Systemumgebung, auf fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden oder auf Störungen bei vorgelagerten Anbietern zurückgehen. Ebenso wenig gewährleisten wir eine bestimmte inhaltliche Ausgabe von KI-Systemen (Abschnitt 6) oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

10. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit dem Entgelt, das der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Diese Beschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit das KSchG entgegensteht.

Der Kunde sorgt für eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Sicherung seiner Daten. Haben wir eine Datensicherung vertraglich übernommen, gilt diese Pflicht in dem im Angebot beschriebenen Umfang.

Schadenersatzansprüche eines Unternehmers sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

11. Höhere Gewalt und Abwerbeverbot

Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – darunter Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Stromausfälle und Arbeitskämpfe –, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von uns aktiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandeln ist eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe eines Brutto-Jahresbezugs der betroffenen Person zu zahlen. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

12. Sonderbestimmungen für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten die folgenden Bestimmungen; sie gehen den übrigen Abschnitten vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Die Rügefrist nach Abschnitt 9 und die Verfallsfrist nach Abschnitt 10 gelten nicht. Eine Haftungsbeschränkung greift nur, soweit sie nach dem KSchG zulässig ist.

Wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Sie können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung – etwa per Post oder E-Mail – über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden.

Rücktrittserklärung an
Nail Kuscu
Anschrift
Hofsteigstraße 99, 6971 Hard, Österreich
E-Mail
office@exus-connect.com

Folgen des Rücktritts: Treten Sie zurück, erstatten wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Erklärung. Haben Sie verlangt, dass wir mit der Leistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnen, schulden Sie uns einen Betrag, der dem Anteil der bis zur Erklärung erbrachten Leistung am Gesamtumfang entspricht.

Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt und zur Kenntnis genommen haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren.

Ein Muster-Rücktrittsformular nach Anhang I Teil B FAGG stellen wir auf formlose Anforderung an die oben genannte E-Mail-Adresse unverzüglich zur Verfügung. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die Gerichtsstände des § 14 KSchG.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Textform, etwa per E-Mail, genügt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

Für laufende Dauerschuldverhältnisse können wir diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht vor Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.